Im B.A.-Studium erfolgt die systematische Aneignung der japanischen Sprache, die Aneignung grundlegender Kenntnisse über das moderne Japan sowie der Fähigkeit, diese Kenntnisse selbständig einzusetzen und zu erweitern. Dies soll den Weg zu Tätigkeiten in Japan oder im Austausch mit Japan eröffnen, sei es im politischen, wirtschaftlichen, kulturellen oder Medien-Bereich, wie auch zu Einsatzmöglichkeiten in anderen interkulturell geprägten gesellschaftlichen Teilbereichen. Gleichzeitig werden damit die Voraussetzungen für ein Masterstudium Japanologie geschaffen.
Abschluss: | Bachelor of Arts |
Regelstudienzeit: | 6 Semester |
Leistungspunkte: | 180 LP (120 LP Kernfach u. 60 LP Wahlbereich) |
Studienbeginn: | Wintersemester |
- Die Qualifikation für das Bachelorstudium Japanologie wird durch ein Zeugnis der Hochschulreife (allgemeine Hochschulreife) oder ein durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis nachgewiesen. Der Zugang zum Bachelor Japanologie setzt weiter voraus, dass der/die Bewerber/in nicht bereits in einem verwandten Bachelor-, Diplom- oder Magisterstudiengang eine Prüfung, deren Bestehen notwendige Voraussetzung für die Fortsetzung oder den Abschluss des Studiums ist, nicht bestanden hat. Über Zweifelsfälle der Zulassung entscheidet der Prüfungsausschuss.
- Fachspezifische Zugangsvoraussetzungen: Erforderlich ist der Nachweis von Kenntnissen in Englisch (Gemeinsamer europäischer Referenzrahmen, Stufe B 2) und einer weiteren modernen Fremdsprache oder Kenntnissen in Latein.
Die Kenntnisse in Latein können bis zur Immatrikulation nachgewiesen werden durch
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- a) das Latinum bzw. die Ergänzungsprüfung in Latein oder
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- b) das Zeugnis über das Große bzw. Kleine Latinum eines anderen Bundeslandes oder
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- c) ein Zeugnis oder eine Bescheinigung eines öffentlichen oder staatlich anerkannten Gymnasiums mit mindestens der Note „ausreichend“ nach drei aufsteigenden Schuljahren in Latein
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- d) oder der bestandenen „Kenntnisse“-Prüfung am Sprachenzentrum der Universität.
Zulassungsbeschränkung für das 1. Fachsemester: Örtlicher Numerus clausus, Bewerbung an der Universität Leipzig.

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Das Bachelorstudium (B.A.) umfasst eine studentische Arbeitsbelastung von 180 Leistungspunkten (LP) und setzt sich aus einem Kernfach (120 LP) und einem Wahlbereich (60 LP) zusammen. Die 120 LP Kernfach beinhalten 10 LP für die Bachelorarbeit sowie 20 LP im Bereich der berufsqualifizierden Schlüsselqualifikationen.
Im Bachelorstudiengang Japanologie sind in jedem Jahr zwei Module „Modernes Japanisch“ zu absolvieren. Darüber hinaus werden im ersten Studienjahr das Basismodul I und II, im zweiten Studienjahr ein Wahlpflichtmodul zu modernen Gesellschafts- und Kulturstudien Japans (03-JAP-0301) oder zu „Japan und das moderne Ostasien“ (03-JAP0302) sowie im dritten Studienjahr ein fakultätsinternes Schlüsselqualifikationsmodul zur Medienkompetenz (03-JAP-0501) absolviert.
Fakultätsübergreifende Schlüsselqualifikationen sind studienbegleitend zu studieren.
Das dritte Modul ist in jedem Semester aus dem strukturierten Wahlbereich zu belegen.
Ein Auslandsaufenthalt oder ein Auslandspraktikum in Japan wird allen Studierenden empfohlen, um Sprachkenntnisse zu erweitern und umfangreiche Erfahrungen über Japan und den japanischen Alltag zu erlangen. Mehr Informationen hierzu finden Sie auf der Seite Austausch & Praktika.
Neben den regulären SQ- und WB-Modulen erlauben uns unsere Lehrkooperationen folgende Angebote für Studierende der Japanologie zu machen:
Folgende Module des Instituts für Theaterwissenschaft sind für Kernfachstudierende im Studiengang B.A. Japanologie geöffnet:
- 03-TWL-0102: Basismodul: Theoriefelder und Methoden
- 03-TWL-0207: Schwerpunktmodul 1: Historizität
- 03-TWL-0202: Schwerpunktmodul 2: Theater/Anthropologie
- 03-TWL-0208: Schwerpunktmodul 3: Transmedialität
Die Kapazität liegt bei 2 Studierenden pro Modul, jedoch nicht mehr als 5 Plätzen pro Jahr.
Das Religionswissenschaftliche Institut nimmt Studierende des Studienganges Japanologie in auf Japan und Ostasien bezogene Module und Lehrveranstaltungen auf. Die Kapazität hierfür liegt bei jeweils 6 Studierenden.
Weiterhin öffnet das Religionswissenschaftliche Institut Module und Lehrveranstaltungen für Studierende des Studienganges Japanologie, sofern sie die Teilnahmevoraussetzungen erfüllen und freie Plätze verfügbar sind.
Semester | Modul-Nr. | Name des Moduls | Pflicht/Wahlpflicht |
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1.-6. | Strukturierter Wahlbereich außerhalb der Japanologie | Pflicht | |
1. | 03-JAP-0101 | Basismodul I: Japanologische Grundlagen I | Pflicht |
1. | 03-JAP-0102 | Grundkurs Modernes Japanisch I | Pflicht |
2. | 03-JAP-0201 | Basismodul II: Japanologische Grundlagen II | Pflicht |
2. | 03-JAP-0202 | Grundkurs Modernes Japanisch II | Pflicht |
3./4. | 03-JAP-0301 | Aufbaumodul I: Moderne Gesellschafts- und Kulturstudien Japans | Wahlpflicht |
3./4. | 03-JAP-0302 | Aufbaumodul II: Japan und das moderne Ostasien | Wahlpflicht |
3. | 03-JAP-0303 | Grundkurs Modernes Japanisch III | Pflicht |
4. | 03-JAP-0401 | Grundkurs Modernes Japanisch IV | Pflicht |
5./6. | 03-JAP-0501 | Aufbaumodul III: Medienkompetenz: Japan und Japanisch in den Medien | Pflicht |
5. | 03-JAP-0503 | Grundkurs Modernes Japanisch V | Pflicht |
6. | 03-JAP-0601 | Grundkurs Modernes Japanisch VI | Pflicht |
6. | Bachelorarbeit | Pflicht |
Das Studium der Japanologie beginnt jedes Wintersemester (Beginn: 01.10.). Die Bewerbung findet über das Onlineportal AlmaWeb im Zeitraum vom 02.05. – 15.07. statt.
Für detaillierte Informationen bezüglich des Bewerbungsverfahrens, besuchen Sie die Homepage des Studienbüros der Fakultät.